Die Werft an den Juraseen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Gewährleistung
    1. Umfang
      1. Die Nautic + Technic AG leistet auf den von ihr verkauften neuen Sachen für zwei Jahre nach Ablieferung Gewähr. Die Gewähr ist insoweit ausgeschlossen, als der Kunde oder ein Dritter ohne schriftliche Zustimmung der Nautic + Technic AG Arbeiten am Kaufobjekt ausführt.
      2. Die Nautic + Technic AG leistet auf den von ihr verkauften gebrauchten Sachen keine Gewähr.
      3. Die Nautic + Technic AG leistet für Servicearbeiten und die dafür eingesetzten Materialien während zwei Jahren nach Ablieferung Gewähr. Die Gewährleistung ist insbesondere ausgeschlossen,
        • wenn mit Zustimmung des Kunden gebrauchte oder vom Kunden zur Verfügung gestellte Materialien verwendet werden und diese Materialien Ursache des Mangels sind;
        • wenn unsachgemässe Behandlung zum Mangel geführt hat;
        • wenn Verschleiss zum Mangel geführt hat.
    2. Inhalt
      1. Die Nautic + Technic AG hat im Gewährleistungsfall das Recht, nach ihrer Wahl eine Nachbesserung oder Ersatzleistung vorzunehmen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Wandlung und Minderung.
      2. Die Nachbesserung erfolgt in der Werft in Vallamand VD. Der Transport der Sache obliegt dem Kunden und geht zu dessen Lasten.
      3. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.
  2. Die Nautic + Technic AG haftet nur insofern für Sach- und Personenschäden, als diese durch ihre Mitarbeiter absichtlich oder grobfahrlässig verursacht werden. Im Übrigen ist die Haftung der Nautic + Technic AG, insbesondere für Zufall und Vermögensschäden, ausgeschlossen. Die Versicherung (namentlich gegen Feuer, Wasser, Diebstahl, Vandalismus) ist Sache des Kunden.
  3. Werden Termine für die Ablieferung vereinbart, handelt es sich dabei nicht um Verfalltage.
  4. Die Parteien vereinbaren als Gerichtsstand Bern. Anwendbar ist schweizerisches Recht.